Stiftungszweck

 

Der alleinige Stiftungszweck gemäß § 2 der Stiftungssatzung ist Kinder- und Jugendhilfe. Die bisher finanzierten Projekte waren in Kiel, Schleswig-Holstein sowie in Deutschland. Eine Förderung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fand seit Gründung nicht statt.